Ständige Liste
Gestützt auf § 32 der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; RB 720.21) führt das Departement für Bau und Umwelt eine ständige Liste über qualifizierte Anbieterinnen und Anbieter des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sowie von Dienstleistungen, die dem Baugewerbe nahe stehen (Architekten, Planer, Ingenieure).
A. Aufnahmebedingungen
C. Dauer der Gültigkeit und Verfahren zur Erneuerung der Listen
Ständige Liste, Stand 16. Mai 2012
Alle eingetragenen Unternehmen, alphabetisch sortiert [PDF, 197 KB]
Bau-Hauptgewerbe [PDF, 94.0 KB]
Bau-Nebengewerbe [PDF, 123 KB]
Dem Baugewerbe nahestehende Dienstleistungsunternehmen [PDF, 87.0 KB]
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